Kosten & Erstattungen

Kosten einer homöopathischen Behandlung für Selbstzahler

Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach dem Aufwand der Behandlung und werden vorab besprochen.

Hausbesuche: Die Kosten für die Anfahrt und den Hausbesuch im Akutfall richten sich nach Zeit und gefahrenen Kilometern.

Hier finden Sie mein Anfahrtsgebiet

Erstattungen für gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung (PZV) erstattet zu bekommen.
Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind und im Behandlungsfall erstattet werden.

Außerdem  können Behandlungskosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Erstattungen für privat Versicherte

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die naturheilkundliche Behandlung beim Heilpraktiker. Allerdings kann der Erstattungsrahmen der privaten Versicherung sehr variieren.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt noch aus dem Jahr 1985 und ist nicht bindend für Heilpraktiker. Der hohe zeitliche Aufwand einer  homöopathischen Behandlung wird hier leider nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sind die Honorarsätze (insbesondere bei der Erstanamnese) oft höher angesetzt. Dies kann – je nach Versicherungsvertrag – bedeuten, dass Patienten trotz privater Krankenversicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen haben.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, inwieweit Ihnen entstehende Kosten erstattet werden. Grundsätzlich ist der gesamte Rechnungsbetrag und nicht der erstattete Betrag zu bezahlen.